Vorsicht, die Abmahngeier kreisen schon!
Manchmal haben kleine Änderungen große Auswirkungen. Insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber bestehende Gesetze ein klein wenig modifiziert.
So wurde etwa in den gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Formalien festgelegt werden, denen ein Geschäftsbrief zu genügen hat, ein „gleichviel in welcher Form“ hinzugefügt. Jetzt beginnt der § 37 des Handelsgesetzbuches zum Beispiel mit „Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, [...]“. Entsprechende Formulierungen finden sich auch in den vergleichbaren Paragraphen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und dem Aktiengesetz.
Durch diese kleine Erweiterung hat der Gesetzgeber eine bislang manchmal strittige Auslegungssache eindeutig festgeschrieben: Ab dem 1. Januar 2007 gelten die gesetzlichen Vorschriften zu den Angaben auf Geschäftsbriefen auch für E-Mails.
Worauf müssen Sie achten?
Was bedeutet das nun konkret? Ich bin zwar kein Jurist (und in diesem Newsletter wird natürlich auch keine (illegale) Rechtsberatung gegeben). Aber wenn man sich die Gesetzestexte an- und auf juristischen Webseite ein wenig umsieht, scheint die Sache ganz einfach zu sein: Sie müssen in allen geschäftlichen E-Mails die Pflichtangaben anführen, die Sie auch auf Ihrem Geschäftsbriefpapier finden, also zum Beispiel:
- Die Handelsregisternummer
- Das zuständige Registergericht
- Rechtsform und Sitz einer GmbH
- Die Vor- und Nachnamen aller Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzender.
Vorsicht, Abmahnfalle!
Auch wenn es unter Juristen wohl umstritten ist, in wie weit ein Verstoß gegen diese Regelung abmahnfähig ist, greift hier wohl das bekannte Sprichwort, demzufolge Vorbeugen besser als Nachsicht ist.
Denn die Gefahr, dass sich die Abmahngeier auf dieses gefundene Fressen stürzen werden, ist nach den bisherigen Erfahrungen wohl als recht hoch einzustufen.
Kurz: Informieren Sie sich bei einem Juristen Ihres Vertrauens darüber, ob die neuen Regelungen bei Ihnen greifen – und fügen Sie die gesetzlich geforderten Angaben im Falle eines Falles in die E-Mail-Signatur Ihrer geschäftlichen elektronischen Post ein.
