Online-Durchsuchung: Lauter Gewinner

Freitag, 29. Februar 2008, 9.12 Uhr | Giesbert Damaschke

Das Bundesverfassungsgericht hat sein lange erwartetes Grundsatzurteil zur so genannten “Online-Durchsuchung” gefällt. Kurzfassung: Online-Durchsuchungen sind erlaubt, aber nur unter strengen Vorgaben. Dank dieses erwartbaren salomonischen Spruchs fühlen sich alle Beteiligten als Gewinner.

Welche Konsequenzen das Urteil in der Praxis haben wird, bleibt noch abzuwarten, eines steht jedenfalls fest: das Schnüffelgesetz in Nordrhein-Westfalen – um das es ja ursächlich ging – ist eindeutig verfassungswidrig und wurde von den Richtern kurzerhand einkassiert.

Damit haben die Richter den NRW-Politikern nicht nur eine kräftige Ohrfeige verpasst, sondern, nach Meinung vieler Beobachter, auch gleich ein neues Grundrecht geschaffen. So wurde das Persönlichkeitsrecht ausdrücklich auf informationstechnische Systeme ausgeweitet. Was immer jemand auf seinem Handy, Notebook, Smartphone oder Computer speichert hat, geht erst einmal nur ihn etwas an und niemanden sonst. Für alle anderen – und das heißt auch: für staatliche Ermittler – gilt: wir müssen draußen bleiben.

Jeder Bürger hat nach dem Karlsruher Urteil das Recht auf die Integrität und Vertraulichkeit eines Computers. Das gilt etwa auch bei der Nutzung von Online-Angeboten wie Webmail oder Online-Terminkalendern. Niemand darf in diesen Daten herumschnüffeln, ob sie nun auf einem privaten Laptop oder einem Webserver im Internet gelagert sind.

Nur wenn es um “überragend wichtige Rechtsgüter” geht und nur mit richterlicher Genehmigung darf dieses Grundrecht eingeschränkt werden. Dabei ist es natürlich eine Interpretationssache, was als “überragend wichtiges Gut” verstanden wird, aber es muss sich schon um Terroranschläge, Mord, Geiselnahme und ähnliche Fälle handeln, bevor die Ermittlungsbehörden heimlich Festplatten ausspähen oder E-Mails lesen dürfen.

Mit diesem Urteil sind nun alle zufrieden:

  • Zum einen natürlich die Kläger gegen das NRW-Gesetz, weil dieses Gesetz gekippt wurde.
  • Auch die Gegner gegen jede Art von staatlicher Neugier blicken hoffnungsvoll nach Karlsruhe, weil die Richter in juristischem Treibsand erstmals ein sauberes Fundament gelegt haben, von dem aus die Bürgerrechte auch in der digitalen Welten entschiedener als bisher verteidigt werden können.
  • Aber auch der Herr Schäuble freut sich. Denn seine Schnüffelwünsche wurden immerhin als legitim eingestuft, wenn auch in engeren Grenzen, als er sich das gewünscht hat. Wobei ja noch abzuwarten bleibt, wie eng diese Grenzen in der Praxis wirklich sind.

Nur zu einem Punkt haben die Karlsruher Richter sich nicht geäußert. Nämlich wie diese mysteriöse Online-Durchsuchung technisch überhaupt funktionieren soll.
Und solange man sich mit recht einfachen Mitteln gegen ungebetene Gäste und Mitleser auf seinem Computer schützen kann, solange bin auch ich mit dem Karlsruher Urteil zufrieden.