Nieder mit der Mindestlaufzeit!
Demnächst ziehe ich mit meiner kleinen Textmanufaktur in neue Räume um. Derzeit geht es bei mir daher ein wenig drunter und drüber und durcheinander und ich kann nicht ausschließen, dass auch dieser Newsletter davon betroffen sein und in der nächsten Woche etwas unregelmäßig erscheinen wird (aber das gilt es abzuwarten).
Zu den verschiedenen Dingen, die es ab-, an- und umzumelden gilt, gehört natürlich auch mein ISDN-/DSL-Anschluss. Da es sich nicht vermeiden ließ, dass der neue Anschluss bereits aktiviert sein musste, während der alte noch läuft, musste ich meinen alten Anschluss kündigen und für die neuen Räume einen neuen Anschluss bestellen. Das war glücklicherweise kein Problem, schließlich hat mein derzeitiger Provider keine Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist für meinen Anschluss beträgt sehr komode vier Wochen.
Bislang dachte ich, dergleichen sei unter DSL-Anbietern üblich, schließlich ändert sich die DSL-Landschaft mit erstaunlicher Geschwindigkeit und was heute noch state of the art ist, ist morgen schon eine lahme Schnecke.
Angesichts des hohen Entwicklungstempos, mit dem die Provider ihre Angebote überarbeiten, verbessern und erweitern, scheint es mir nur logisch, dass man seinen Kunden die Möglichkeit bietet, schnell, einfach und flexibel einen Tarif wechseln zu können. Und das heißt: Kurze Kündigungsfristen, keine Mindestlaufzeit.
Doch das sehen die meisten Anbieter wohl anders und mit meinem scheine ich da einfach Glück gehabt zu haben. So hat etwa der lokale Konkurrent im Kleingedruckten den Hinweis, dass der DSL-Vertrag je nach gewählten Konditionen eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten hat.
Auch bei der Telekom findet man, hellgrau auf weiß und sehr klein (nicht, dass da noch jemand auf die Idee kommt, nachzulesen, was er da kauft), den Hinweis, dass für die verschiedenen DSL-Angebote eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten gelte.
Ein ähnliches Bild bietet 1&1. In hellblau auf weiß und ebenfalls sehr klein kann man auf der Webseite lesen: “Die Mindestvertragslaufzeit der Angebote bei 1&1 beträgt jeweils 24 Monate.”
Und so weiter und so fort – auch die kürzlich vorgestellten Vodafone-DSL-Tarife kommen ohne den Hinweis “Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate”nicht aus.
Ich muss gestehen, dass ich einigermaßen verblüfft bin und es mir bislang nicht klar war, in welche langfristigen Abhängigkeiten man sich hierzulande begeben muss, wenn man einen DSL-Anschluss haben möchte. Bislang dachte ich, Mindestlaufzeiten und ähnliche Fußangeln stammten aus der Zeit des digitalen Raubrittertums, als man noch vierstellige Summen im Monat für ISDN & Online einkalkulieren musste.
So kann man sich täuschen.
Werfen Sie doch einmal bei Gelegenheit einen Blick in Ihren Vertrag und überprüfen Sie, ob Ihre Anbindung wirklich noch dem aktuellen Stand der Technik zu marktüblichen Preisen entspricht – und ob Sie bei einem anderen Anbieter nicht mehr für weniger Geld bekommen. Der Wechsel von einem zum anderen Anbieter bei Beibehaltung der derzeitigen Telefonnummer ist in aller Regel ein kurzer, schmerzloser Prozess, zu dem Sie lediglich eine Unterschrift beisteuern müssen.
Denn solche Dreistigkeiten wie ein- oder gar zweijährige Mindestlaufzeiten in einem derart schnelllebigem Markt verschwinden erst dann, wenn die Kunden sich dergleichen nicht mehr bieten lassen.
