Das Ende der Tauschbörsen?

Freitag, 1. Juli 2005, 13.51 Uhr | Giesbert Damaschke

Nehmen wir einmal an, Sie unterhielten ein Café, eine Gaststätte oder eine Kneipe, in der so wimmelnt turbulent zugeht, dass Sie kaum noch einen Überblick darüber haben, wer sich da alles in Ihrem Lokal tummelt. Und natürlich sorgen die vielen Gäste für einen derartigen Geräuschpegel, dass Sie kaum ein Wort verstehen und keine Ahnung haben, was Ihre Gäste eigentlich so alles bereden. Das geht Sie auch nichts an, sagen Sie? Tja, das könnte sich demnächst vielleicht ändern. Dann nämlich, wenn man den besorgten Kommentaren zu einem Urteil, das vom obersten Gericht der USA – dem Supreme Court – kürzlich gefällt wurde, Glauben schenken mag.Das Gericht entschied, dass der Betreiber einer Plattform im Internet durchaus verantwortlich gemacht werden kann, wenn seine Gäste etwas Illegales treiben. Im Kneipen-Beispiel wäre das so, als müsste der Wirt für einen Bankraub haften, den einige seiner Gäste in einer verborgenen Ecke seines Gastraums insgeheim ausbaldowert haben.

Konkreter Anlass für das Urteil war eine Klage der amerikanischen Unterhaltungsindustrie gegen Tauschbörsen im Internet. Über solche Tauschbörsen können problemlos beliebige Dateien zwischen beliebigen Computern im Internet ausgetauscht werden. Dass auf diesem Weg auch zahlreiche so genannte “Raubkopien” verbreitet werden, ist kein Geheimnis. In den Tauschbörsen wird vom einzelnen Song über Fernsehserien bis zum kompletten Kino-Film so ziemlich alles verteilt, was sich digitalisieren lässt.

Die dezentrale Struktur solcher Tauschringe macht es fast unmöglich, den konkreten Anbieter von Raubkopien dingfest zu machen. Also hält sich die Unterhaltungsindustrie – die den Tauschbörsen die Hauptschuld für Umsatzeinbrüche gibt – an die Anbieter der benötigten Software. In diesem Fall an die beiden Firmen Grokster und Stream Cast Networks.

Die Klage gegen die beiden Firmen zieht sich schon einige Zeit hin und ging durch drei Instanzen. Während die ersten beiden Instanzen die Gerichte entschieden, dass der Anbieter einer Software nicht für deren illegalen Einsatz verantwortlich gemacht werden kann, hat der Supreme Court die Sache nun anders beurteilt und mit seinem Urteil heftige Reaktionen hervorgerufen. Die Unterhaltungsindustrie feiert das Urteil als großen Triumph in ihrem Kampf gegen Copyright-Verstöße, Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF), aber auch Firmen wie Intel sehen die Gefahr, dass technologische Innovationen nun gefährlich ausgebremst werden.

Zur Erinnerung: Das gesamte Prinzip der dezentralen Peer-to-Peer-Tauschringe (P2P) via Internet ist eine ziemlich geniale Idee einiger Pioniere, die inzwischen auch von Software-Giganten wie Microsoft übernommen wird. Hätte es zur Anfangszeit der P2P-Netzwerke bereits das nun vorliegende Urteil des Supreme Court gegeben, dann wären die Entwickler von der Unterhaltungsindustrie vermutlich in Grund und Boden geklagt worden und die P2P-Idee wäre im Keim erstickt. Heute, so die Befürchtung der EFF, besteht die Gefahr, dass sich junge und unabhängige Entwickler, die keine finanzkräftige Rechtsabteilung im Rücken haben, aus Angst vor kostspieligen Prozessen lieber erst gar keine Gedanken machen, wie man bestehende Strukturen verändern und verbessern könnte.

Doch auch wenn einem die Argumente der Unterhaltungsindustrie gegen “Raubkopierer” weniger schlüssig erscheinen als die Schreckensszenarios der EFF, so wird doch auf beiden Seiten mit so viel Pathos und ziemlich hysterisch anmutender Rhetorik gearbeitet, dass es ratsam scheint, erst einmal in Ruhe einen Schritt zurück zu treten, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Und siehe das – der Supreme Court hat sein Urteil an bestimmte Bedingungen geknüpft, die die Sache schon ein wenig anders aussehen lassen. Denn nicht jeder Anbieter haftet automatisch immer für das Fehlverhalten seiner Kunden, sondern dann – nur dann! –, wenn er seine Kunden explizit zum Rechtsbruch mit dem Programm auffordert oder sie dazu verführt. Ob das bei Grokster und Stream Cast Networks der überhaupt Fall ist, muss erst noch weiteres Gericht beurteilen, der Fall ist also noch gar nicht abgeschlossen und der Ausgang nach wie vor offen.

Um noch einmal das Kneipenbeispiel zu bemühen: Sie als Wirt könnten nach diesem Urteil dann für die illegalen Aktionen Ihrer Kundschaft haftbar gemacht werden, wenn Sie Ihr Lokal “Treffpunkt für alle Halsabschneider, Ganoven und ähnliches Gelichter” nennen und Ihre Kunden immer wieder aktiv zu allerlei kriminellen Handlungen ermuntern würden.

Und genau deshalb hat das Urteil am Ende vielleicht doch nicht so weitreichende Wirkungen, wie derzeit, je nach Standpunkt, befürchtet oder erhofft wird.

Denn auch wenn etwa Grokster ein Problem bekommen könnte, eine legale Einsatzmöglichkeit seines Programms zu benennen, so gilt das doch nicht für andere Tauschbörsen-Software wie etwa E-Donkey oder Bit-Torrent, über deren Netzwerke zahlreiche legale Daten getauscht werden, wie etwa Security-Updates oder copyrightfreies Material. Und Anbieter, deren Firmensitz nicht in den USA ist, sind von dem Urteil natürlich auch nicht betroffen, weshalb etwa die australische Firma Kazaa die Sache noch sehr entspannt sehen kann.