Augen auf beim E-Bay-Kauf!

Donnerstag, 26. Juli 2007, 18.23 Uhr | Giesbert Damaschke

Als ich vor rund 20 Jahren an der Uni Bonn studierte, da tauchte ab und an in der Mensa ein etwas abgerissener Mann auf. Unrasiert, etwas strenger Geruch, kaputte Schuhe, Seesack. Und in dem Seesack waren Tabakstangen. Die verkaufte er für einen Spottpreis und erzählte dazu, er sei Seemann, der Tabak stamme aus der Freihandelszone, könne aber wg. Transportschäden nicht mehr in den Handel gelangen. Unter Freunden könne man da schon mal ein paar Stangen günstig verscherbeln, sei alles ganz legal.

Seinen Kunden war natürlich klar, dass die Geschichte nicht stimmte. Vielleicht stammte der Tabak tatsächlich aus beschädigten Lieferungen – gelegentlich war ein Päckchen dabei, das wohl durch Salzwasser un(b)rauchbar geworden war –, doch dass der Verkauf unter der Hand legal war, glaubte ernsthaft wohl niemand.

Aber manche der notorisch geldknappen Studenten fragten nicht nach, sondern griffen zu und deckten sich gelegentlich mit sehr billigem Tabak ein. Man konnte als Käufer schließlich nicht wissen, wo der Tabak herkam — und wenn der Verkäufer versichert, es ginge alles mit rechen Dingen zu, dann wird das wohl schon stimmen.

Mit dergleichen Rabulistik mag man vielleicht sein Gewissen beruhigen – die Justiz hätte sich im Falle eines Falles wohl nicht irritieren lassen und die Käufer wegen Hehlerei oder ähnlichem verurteilt.

Wie gesagt, das ist alles gut 20 Jahre her. Heute tauchen die Anbieter gestohlener Waren nicht mehr in der Uni-Mensa auf, sondern bei E-Bay, aber das Problem bleibt bestehen: Darf man bei supergünstigen Angeboten bedenkenlos zuschlagen und sich im Falle eines Falles auf seine Naivität herausreden?

Hier ist ein E-Bay-Fall vielleicht ganz lehrreich, der sich kürzlich ereignet hat. Da hat nämlich ein Mann ein Schnäppchen gemacht und ein nagelneues Navigerät im Wert von gut 2.100 Euro für gerade mal 671 Euro ersteigert. Seine Freude währte allerdings nur kurz, denn das vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich als Diebesgut, dass der Käufer wieder herausrücken musste. Und nicht nur das – er wurde in erster Instanz obendrein wegen Hehlerei zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verdonnert.

Die Richterin argumentiert damit, dem Käufer hätte klar sein müssen, dass ein nagelneues Navi für über 2.000 Euro nicht bei einer Auktion angeboten wird, die bei 1 Euro startet. Der Käufer habe also die sehr wahrscheinlich illegale Herkunft des Gerätes zumindest billigend in Kauf genommen, um günstig an ein neues Navi zu gelangen.

Sollte Ihnen also ein verblüffend günstiges Angebot gemacht werden – ob auf der Straße oder bei E-Bay –: Lehnen Sie’s ab.